AUTO-VERMIETUNG VERTRAGSBEDINGUNGEN
In diesem Vertrag wird der Firma ÖNKO MOTORLU ARAÇLAR MAK. ve TURIZM SAN. TIC. die die Fahrzeuge vermietet als Vermieter, und der es gegen Miete benutzt als Mieter erwaehnt.
GENERELLE BEDINGUNGEN
1) Der Vermieter hat das Auto, der in seinem Eigentum ist, anhand der unten angegebenen Bedingungen nach dem vorher bestimmten Zeitpunkt Dabzugeben. Der Mieter bestaetigt hiermit, dass er das Auto in dem Vertrag geschriebenen Tag und Uhrzeit, sowie auch an dem gleichen Ort wie er es abgenommen hat zurückbringt. Die Mietzeit kann erst dann verlaengert werden, wenn der Mieter mindestens 24 Stunden vorher den Vermieter darüber informiert und die Bestaetigung erhält, somit auch den weiteren Betrag kalkuliert.
2) Der Mieter bestaetigt und versichert hiermit, dass er den Wagen nicht für die unten angegebenen Zwecken benutzen wird. Die nach der Regulationen der Türkischen Republic verbotenene Waren zu tragen und alle anderen illegalen Sachen.
a. Einen anderen Wagen oder Romork ziehen.
b. Der Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests.
c. Zum Befahren auf offenem Gelaende ausserhalb von Strassen und Wegen.
d. Mehr als von den Regeln erlaubten Personen im Auto zu transportieren, oder explosive Materialen oder Überlast zu tragen.
e. Bei Trunkenheit.
f. Gegen Transportlohn Personen zu transportieren.
3) Es wird waehrend der Vorbereitung des Vertrages verlangt, dass der Mieter 21 Jahre ist und seit 2 Jahren einen gültigen Führerschein besitzt, den er vor zeigen muss.
4) Der Mieter darf den Wagen ohne Erlaubnis nicht an dritte Personen weitergeben. Dieses kann nur möglich sein, wenn der Mieter von der dritten Person, die in dem Vertrag alle nötigen Informationen einträgt und dass die dritte Person die Vertragsbedingungen akzeptiert. Alle Personen, die den Wagen benutzen, sind verantwortlich, auch wenn sie keine Unterschrift im Vertrag haben.
5) Der Mieter; der seine angegebene Adresse bestaetigt, muss es eine Veraenderung geben sollte, die Veraenderung schriftlich dem Vermieter mitteilen. Wenn nicht, so ist es zu akzeptieren, wenn eine Mahnung an die als erstes angegebene Adresse gesendet wird.
6) Der Mieter ist datür verantwortlich, auch wenn er den Leihwagen nicht benutzt, es an einem sicheren Park platz zu parken.
7) Der Mieter ist damit verpflichtet, die Papiere des Autos abzugeben. (Verkehrserlaubnis, Versicherung etc.) Wenn nicht, wird die Dauer bis Erhalt der Papiere and den Mieter berechnet, sowie auch die Kosten der Herstellung der Papiere, falls diese verloren gehen.
8) Strafmandante jeglicher Art gehen zu Lasten des Mieters.
9) Verkehrsstrafen, alle Kosten und Schaden, die auftauchen, wenn das Auto abgeschleppt wird, gehen zu Lasten des Mieters und die Dauerzeit wird in die Mietzeit dazuberechnet.
10) Der Mieter hat von Anfang an den Verleiher damit erlassen, was nach der Abgabe des Wagens alles im Wagen vergessene und verloren gegangene und damit bestehende Kosten.
11) Da der Hersteller des Autos nicht der Vermieter ist, kann er auch nicht wegen dem Auto oder deren Komponentenherstellungsfehler bestehendem Unfall, Verlust oder Beschaedigung verantwortlich gemacht werden.
12) Das Fahrzeug darf nicht ohne schriftliche Einwilligung des Vermieters ins Ausland gebracht werden.
13) Der Mieter darf auf keinen Fall die in dem Vertrag geschriebene Rechte, die Rüstungen und Mitteln des Fahrzeuges übertragen, abtreten und versetzen. Er darf damit dem Vermieter keinen Schaden erlassen.
14) In jedem Fall sind der Mieter und Vermieter bereit sich gegenseitig behilflich zu werden und die daraus enstehenden Kosten zwischen ihnen zu teilen.
15) Der Mieter willist im voraus ein, dass die persönlichen Informationen im persönlichen Heft vom Vermieter aufbewahrt werden, ausserdem dass sein Namen in der Mahnungsliste gelistet wird, wenn nach Vertragsbedingungen pünktliche Zahlung oder Abgabe des Wagens nicht verwirklicht wird.
16) Sollte der Mieter irgend einem Regel des Vertrages nicht einstimmen, so hat der Vermieter das Recht, den Mieter zu verklagen, den Wagen zurückzunehmen und je nach Wunsch den im voarus bezahelten Betrag als Vorbringung zu berechnen.
17) Der Vermieter behaelt sich das Recht vor, Mietvertraege einseitig zu kündigen oder die
Verlaengerung nicht zu verwirklichen, ohne ein Grund zu nennen und ohne ein Ersatz zu bezahlen.
18) Benzin (Kraftstoff) kosten gehen zu Kosten der Mieters.
19) WARTUNG: Der Mieter ist waherend der Mietzeit verpflichtet Ölstand, Kühlwasser sowie Reifendruck zu überprüfen. Der Mieter wird die periodische Wartung, Ölstand und alles andere auf der nahesten Servicestation kostenlos durchführen können. Sollte diese nicht möglich sein wird er die Wartung in einer zustaendigen Servicestation machen lassen können und die Kosten werden ihm gegen Erhalt der Rechnung zurückbezahlt.
20) REPARIERUNG: Durch einen normalen Verwendung und Abnützung eutstehende Reparatur, Einsatz und Reifenwechsel kosten gehen zu Lasten der Vermieters. Ausserhalb dieser Situation, wie durch Vernachlaessigung, fehlerhafte Nutzung entstehenden Reparaturen, Einsatz und Reifen kosten gehen zu Lasten des Mieters, sowie auch die Kosten bis das Auto an seinen Ort gebracht wird und wegen dem Arbeitsverlust entstehenden Kosten. In Notfällen wird dem naehesten Büro die Information gegeben und erst nach Erhalt der Bestaetigung repariert. Die Kosten werden dem Mieter gegen eine Rechnung bezahlt.
21) Soweit nicht zwischen dem Mieter und Vermieter eine schriftliche Vereinbarung verwirklicht wird, sind irgendwelche Beilagen oder Veraenderungen ungültig.
22) Für alle Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter wird Gerichtsstand Izmir, Vollstreckungsamt Izmir, Türkische Republik Gesetze als Gerichtsstand vereinbart.
23) ZAHLUNG: Der Mieter bestaetigt den Mietbetrag der gültigen Preisliste und die unterschriebene Artikeln kosten und die Kosten die am Ende der bestehenden Mietzeit mit den entsprechenden Steuern zu bezahlen. Waehrend der Vorbereitung des Vertrages wird je nach Preisliste ein Betrag als Deponat verlangt. Dieses Deponat endgültigen wird Ende der Mietzeit nach der Festlegung der Rechnung aufgelöst. Der Mieter kann mit diesem Vertrag, die ihm ankommenden Kosten nicht verifizieren. Die Zahlung er folgt als Bargeld und einmalig. Der Mieter besteatigt, wenn Verspaetungen vorkommen sollten, dass der nicht bezahlte Betrag inklusiv mit einen Zinssatz, wie von Zinssatz der jeahrlich befristeten Bankeinlagen zu bezahlen. Eine tagliche Miete ist 24 Stunden, 1 Woche und 1 Monats miete dauer betragen 7 und 30 Tage. Eine Verspaetung von mehr als 3 Stunden werden als 1 Tag berechnet.
24) VERSICHERUNG:
A) Vermietete Fahrzeuge: Nach Landesverkerhsregeln gegen die zum Schaden entgegen kommenden 3. Personen, sind die Fahrzeuge unter den Grenzen von gesetzlichen Versicherungs-police versichert. Vermieter: Gegen 3. Personen die zum Schaden gegen kommen, sind alle Autos versichert.
B) Der Mieter ist damit verantwortlich das Auto im Falle eines Unfalles und damit entstehenden Kosten, sowie auch von Transportkosten bis zum Ort, und die Kosten des Arbeitsverlustes ohne Widersprüche zu akzeptieren.
C) Aber: Im Falle, das der Mieter den Betrag von Schaden-Freistellung am Anfang der Miete bezahlt hat, so würde er sich von der Verantwortlichkeit befreien, wenn er die unten angegebenen Bedingungen erfüllen sollte.
a) Mieter und Zustaendiger Fahrer: Er wird am Unfallort die nötigen
Sicherungsvorkehrungen vorbeugen, das besachaedigte Auto nicht an zu rühren, die Namen und Adressen der Personen und Zeugen festzustellen, den Vermieter und den nahesten Verantwortlichen über den Unfall zu informieren.
b) Da die Verantwortlichkeit und Bewertung des Schuldes von Verantwortlichen Behörden festgestellt wird, wird er nur die Entstehung des Unfalles erzaehlen und nicht gleich die Schuld und Verantwortlichkeit akzeptieren.
c) Mieter: Den von in der nahesten verantwotlichen Behörden genommenen Bericht, einen Alkohol Bericht, Zeugenname und Adresse, spaetestens in 48 Stunden dem Vermieter eingestehen.
d) Im Falle, dass der Wagen gestohlen wird, wird er den nahesten Polizei Revier und den Vermieter informieren.
ZUSTAENDE DIE AUSSER GARANTIE BLEIBEN
1) Wenn der Unfall oder Alkohol Bericht fehlt.
2) Wenn eine unbefügte Person (nicht im Mietvertrag genannte Person) Schaden verursacht.
3) Wenn das Fahrzeug unter Einfluss von Alkohol oder Betaeubungsmitteln gefahren wurde.
4) Wenn der Fahrer keinen gültigen Führerschein besitzt.
5) Bei Verletzung der Verkehrsregeln oder bei Unfaellen wegen hoher Geschwindigkeit.
6) Wenn der Fahrer % 100 schuldig ist.
7) Bei Unfall und Beschaedigungen ausserhalb der vereinbarten Mietzeit.
8) Bei Unfall und Beschaedigungen waehrend Abschleppen eines anderen Autos oder beweglichen / unbeweglichen Gegenstaenden.
9) Bei Unfaellen und Beschaedigungen die bei Rennen, Geshwindigkeitsbestimmungen, Rallys, motorsportlichen Veranstaltungen oder ausserhalb von gültigen Strassen zustande kommen.
10) Bei Unfall und Beschaedigungen die bei Überschreitung der in der Strassenverkehrsordnung vorgeschriebenen Personenzahl und bei Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefaehrlichen Stoffen verursacht werden.
11) Wenn durch Zigarette oder aehnliches brennbares ohne in Flammen geratene Brennungen.
12) Bei Brandlöchern und Flecken auf der Polsterung.
13) Wegen falscher Verwendung entstandene Reifenrisse sind ausser Garantie und von den entstehenden Beschaedigungen ist der Mieter im ganzen Verantwortlich.
14) Sollte der Vermieter durch den Mieter nicht akzeptierenden Schaden die Kosten von der Versicherung nicht finanzieren, so hat er die Rechte von dem Mieter die Kosten nach Gesetzen zu verlangen.